FAQ - Konsumentenschutz
Frage: | Ich bin der Meinung, dass eine Rechnung von meinem Betreiber falsch ist und habe daher einen Einspruch dagegen erhoben. Nun teilt mir mein Betreiber mit, dass es für einen Einspruch gegen diese Rechnung zu spät ist und dass ich die Rechnung zahlen muss. Stimmt das? |
Antwort: | Bei der Beantwortung dieser Frage ist zu unterscheiden:
Wichtig: Wenn Sie sich alle Möglichkeiten und Rechte offenhalten wollen, ist es wichtig, einen Rechnungseinspruch innerhalb von drei Monaten zu erheben. Die Frist beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Rechnung zugegangen ist, in der Regel also wenn Sie die Rechnung erhalten. Bei Prepaid-Produkten ohne eigene Rechnung beginnt die Frist mit dem Abbuchen des Guthabens für eine Verbindung. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: |