FAQ - Konsumentenschutz

Ich bin der Meinung, dass eine Rechnung von meinem Betreiber falsch ist und habe daher einen Einspruch dagegen erhoben. Nun teilt mir mein Betreiber mit, dass es für einen Einspruch gegen diese Rechnung zu spät ist und dass ich die Rechnung zahlen muss. Stimmt das?

Bei der Beantwortung dieser Frage ist zu unterscheiden:

  1. Gesetzlich hat jeder Kunde das Recht, innerhalb von drei Monaten einen Rechnungseinspruch zu erheben. Ihr Betreiber ist dann auch verpflichtet, die Rechnungserstellung zu prüfen und Ihnen das Ergebnis mitzuteilen. Versäumen Sie die Frist von drei Monaten, verlieren Sie Ihr Recht auf Rechnungsprüfung durch den Betreiber. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie die Rechnung auch in jedem Fall bezahlen müssen. Ihre Beweislage wird sich allerdings verschlechtern.
  2. Selbst wenn Sie die gesetzlich geregelte Rechnungseinspruchsfrist von drei Monaten versäumen, ist ein Schlichtungsverfahren nicht automatisch ausgeschlossen. Wenn Sie daher auch nach dieser Frist eine Beschwerde an Ihren Betreiber richten und die sonstigen Verfahrensvoraussetzungen gegeben sind, können Sie noch immer einen Schlichtungsantrag stellen.

Wichtig: Wenn Sie sich alle Möglichkeiten und Rechte offenhalten wollen, ist es wichtig, einen Rechnungseinspruch innerhalb von drei Monaten zu erheben.

Die Frist beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Rechnung zugegangen ist, in der Regel also wenn Sie die Rechnung erhalten. Bei Prepaid-Produkten ohne eigene Rechnung beginnt die Frist mit dem Abbuchen des Guthabens für eine Verbindung.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link: