FAQ - Konsumentenschutz
Frage: | Wie kann ich einen Einzelentgeltnachweis erhalten und welche Informationen enthält dieser? |
Antwort: | In einem Einzelentgeltnachweis (kurz „EEN”, auch als „Einzelgesprächsnachweis”, kurz „EGN” bezeichnet) sind alle Verbindungen Ihres Anschlusses einzeln aufgelistet, für die Ihnen ein Entgelt verrechnet wird. Darunter fallen auch alle Freiminuten, Frei-SMS und Datenmengen, die in einem Paket enthalten sind. Einen Einzelentgeltnachweis können Sie bei Ihrem Betreiber anfordern. Die angerufenen Telefonnummern dürfen nur in verkürzter Form, das heisst ohne die letzten drei Stellen, dargestellt werden. Das wurde deshalb so festgelegt, weil der Betreiber nicht weiss, ob der Anschluss nur von einer Person (d.i. der Anschlussinhaber/sein Vertragspartner) genutzt wird oder von mehreren Personen. Einen unverkürzten EEN, bei dem alle Stellen der angerufenen Telefonnummern angezeigt werden, erhalten Sie nur, wenn Sie Ihrem Betreiber schriftlich mitteilen, dass Sie alle bestehenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert haben und künftige Mitbenutzer informieren werden. Auch in diesem Fall erhalten Sie nur für zukünftige Abrechnungszeiträume den vollständigen Einzelentgeltnachweis. Im EEN sind auch Ihre Datenverbindungen aufgelistet, in welchem für jede „Internet-Session“ das verrechnete Entgelt anzuführen ist. Beachten Sie bei der Prüfung des EEN auch die Taktung, d.h. die Einheiten, in welchen für ein Telefonat oder ein Datenvolumen Entgelte verrechnet werden. Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: |