FAQ - Konsumentenschutz
Frage: | Die Schlichtungsstelle hat mir mitgeteilt, dass ich vorerst nur den unstrittigen Betrag zahlen muss. Ich habe aber für die Bezahlung meiner Telefon- bzw. Internet-Rechnungen eine Einzugsermächtigung erteilt und jetzt ist schon der gesamte Betrag von meinem Konto abgebucht worden. Was soll ich jetzt machen? |
Antwort: | Wenn die strittige Rechnung bereits abgebucht oder bezahlt wurde, können Sie – für die Dauer des Schlichtungsverfahrens – die Rückerstattung des Betrages, der über dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungen liegt, beim Betreiber beantragen. Hinweis: Wenn im Schlichtungsverfahren festgestellt wird, dass die Rechnung doch korrekt war, kann der Betreiber von Ihnen Verzugszinsen verlangen! Nähere Informationen zur Schlichtungsstelle der RTR finden Sie unter folgendem Link: |