FAQ - Konsumentenschutz

Die Schlichtungsstelle hat mir mitgeteilt, dass ich vorerst nur den unstrittigen Betrag zahlen muss. Ich habe aber für die Bezahlung meiner Telefon- bzw. Internet-Rechnungen eine Einzugsermächtigung erteilt und jetzt ist schon der gesamte Betrag von meinem Konto abgebucht worden. Was soll ich jetzt machen?

Wenn die strittige Rechnung bereits abgebucht oder bezahlt wurde, können Sie – für die Dauer des Schlichtungsverfahrens – die Rückerstattung des Betrages, der über dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungen liegt, beim Betreiber beantragen.

Hinweis: Wenn im Schlichtungsverfahren festgestellt wird, dass die Rechnung doch korrekt war, kann der Betreiber von Ihnen Verzugszinsen verlangen!

Nähere Informationen zur Schlichtungsstelle der RTR finden Sie unter folgendem Link: