FAQ - Konsumentenschutz
Frage: | Ich habe bei meinem Betreiber gekündigt. Jetzt bekomme ich aber eine Rechnung, in der mir Grundgebühren verrechnet werden für einen Zeitraum, in dem der Anschluss bereits gekündigt war. Was kann ich tun? |
Antwort: | Wenn Sie Ihren Vertrag bei Ihrem Betreiber kündigen, erhalten Sie in der Regel eine Endabrechnung und meist eine Bestätigung Ihrer Kündigung. Bei manchen Betreibern kann die Kündigung nicht sofort vom automatischen Abrechnungssystem berücksichtigt werden. Es ist daher möglich, dass Sie noch eine Rechnung mit einer Grundgebühr erhalten, die über das Vertragsende hinaus reicht. Mit der letzten Abrechnung (Endabrechnung) erfolgt dann in der Regel eine entsprechende Gutschrift. Sollten Sie daher zu viel bezahlt haben, werden Ihnen die Beträge gutgeschrieben bzw. zurückerstattet. Wir empfehlen Ihnen daher nach einiger Zeit zu kontrollieren, ob Sie die Beträge tatsächlich gutgeschrieben bzw. zurückerstattet bekommen haben. Beachten Sie auch, dass Ihre Kündigung wegen der Kündigungsfristen nicht sofort wirksam werden muss oder eine Mindestvertragsdauer vereinbart wurde. Die Information über das tatsächliche Vertragsende finden Sie auf der Kündigungsbestätigung. |