FAQ - Nummerierung

Ich hättte gern eine geografische Kurzrufnummer für mein Unternehmen. Welche Möglichkeiten gibt es da?

Grundsätzlich werden geografische Rufnummern ausschließlich an Netzbetreiber zugeteilt. Dabei gibt es bezüglich der Rufnummernlänge folgenden Auflagen:

  • Grundsätzlich haben geografische Teilnehmernummern fünf Stellen;
  • in den Ortsnetzen 316 für Graz, 463 für Klagenfurt, 512 für Innsbruck, 662 für Salzburg, 732 für Linz, 2236 für Mödling, 2252 für Baden, 5572 für Dornbirn und 7242 für Wels sechs Stellen,
  • im Ortsnetz 1 für Wien sieben Stellen.

Diese Rufnummern können unter bestimmten Umständen verkürzt werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, um wieviele Stellen die Rufnummer bei Vorliegen einer der genannten Voraussetzungen verkürzt werden kann.

 

Voraussetzungen beim TeilnehmerVerkürzung
Anschluss mit mindestens 14 leitungsvermittelten SprachkanälenVerkürzung um jeweils eine Ziffer
Anschluss mit mindestens 30 leitungsvermittelten SprachkanälenVerkürzung um jeweils zwei Ziffern

Zu den rechtlichen Grundlagen siehe § 50 Abs 6 KEM-V 2009.

Bei Netzabschlusspunkten, die für den öffentlichen Telefondienst verwendet werden und die technisch nicht leitungsvermittelt realisiert sind, ist eine Verkürzung der Teilnehmernummer um jeweils eine oder zwei Ziffern zulässig, wenn 14 oder 30 Telefongespräche mit den hinter dem Netzabschlusspunkt betriebenen Telekommunikationsendeinrichtungen in einer ISDN-entsprechenden Qualität jederzeit gleichzeitig möglich sind.

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