FAQ - Nummerierung
Frage: | Ich hättte gern eine geografische Kurzrufnummer für mein Unternehmen. Welche Möglichkeiten gibt es da? | ||||||
Antwort: | Grundsätzlich werden geografische Rufnummern ausschließlich an Netzbetreiber zugeteilt. Dabei gibt es bezüglich der Rufnummernlänge folgenden Auflagen:
Diese Rufnummern können unter bestimmten Umständen verkürzt werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, um wieviele Stellen die Rufnummer bei Vorliegen einer der genannten Voraussetzungen verkürzt werden kann.
Zu den rechtlichen Grundlagen siehe § 50 Abs 6 KEM-V 2009. Bei Netzabschlusspunkten, die für den öffentlichen Telefondienst verwendet werden und die technisch nicht leitungsvermittelt realisiert sind, ist eine Verkürzung der Teilnehmernummer um jeweils eine oder zwei Ziffern zulässig, wenn 14 oder 30 Telefongespräche mit den hinter dem Netzabschlusspunkt betriebenen Telekommunikationsendeinrichtungen in einer ISDN-entsprechenden Qualität jederzeit gleichzeitig möglich sind. |