FAQ - Nummerierung

Müssen alle Dienste wie z.B. Mehrwertdienste oder tariffreie Dienste aus allen Kommunikationsnetzen erreichbar sein?

Nationale Rufnummern müssen gemäß § 22 TKG 2003 sowie den Regelungen der KEM-V 2009 aus allen Kommunikationsnetzen erreichbar sein. Diese Verpflichtung trifft Kommunikationsnetz- und Kommunikationsdienstebetreiber gleichermaßen. Jeder ist in seinem Bereich für die Erfüllung dieser Verpflichtung verantwortlich.

Bei Diensterufnummern kann daraus jedoch kein Recht auf Inanspruchnahme eines unter einer solchen Rufnummer von einem Dienstleister angebotenen Dienstes abgeleitet werden. Bei einer zulässigen Einschränkung des Dienstes durch den Dienstleister ist eine entsprechende Information des Anrufers sicherzustellen.

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