FAQ - Konsumentenschutz

Ich habe Dienste von Drittanbietern verrechnet bekommen. Ich habe so einen Dienst jedoch nicht bestellt. Was kann ich tun?

Sollten Ihnen Dienste von Drittanbietern verrechnet werden, obwohl Sie diese nicht bewusst bestellt haben, empfehlen wir Ihnen, einen schriftlichen Rechnungseinspruch bei Ihrem Betreiber zu erheben.

Wenn Sie mit der Antwort des Betreibers auf Ihren Einspruch nicht einverstanden sind, können Sie sich an unsere Schlichtungsstelle wenden. Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie unter:

Wie Sie sich künftig vor der Verrechnung von solchen Diensten schützen können, erklären wir Ihnen auf diesen Seiten: