FAQ - Konsumentenschutz

Was ist eine NÜV-Information?

Die Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information) gibt Ihnen einen Überblick über die beim bestehenden Betreiber anfallenden Kosten, die bis zum Vertragsende jedenfalls noch anfallen würden.  Dies umfasst z.B. die Kosten für die vorzeitige Kündigung bei einer Mindestvertragsdauer oder die Kosten einer Rufnummernmitnahme. Ebenso zeigt sie, wie lange Sie noch vertraglich gebunden sind.

Die NÜV-Information kostet seit 1. März 2016 1 Euro und die Rufnummernmitnahme selbst 9 Euro.  Bei einem Wertkartenhandy muss daher für die komplette Rufnummernübertragung 10 Euro Guthaben vorhanden sein.

Wie erhalten Sie die NÜV-Information?

  • im Shop Ihres „alten” oder „neuen” Betreibers (wenn dieser einen Shop hat)
  • an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse per E-Mail
  • elektronisch in Ihrem Kundenportal
  • per Fax
  • per Post

Sie erhalten (zusätzlich) die NÜV-Information auf jeden Fall per E-Mail, wenn Sie dem Betreiber, bei dem Sie die NÜV-Information beantragen, dafür eine entsprechende E-Mail-Adresse mitteilen.

Nähere Informationen zur Rufnummernmitnahme finden Sie auf dieser Seite: