Bescheid der TKK vom 26.11.2018

TKK
26. 11. 2018
Rechtsaufsicht
A1 Telekom Austria AG, LSG - Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH, Allegro Filmverwertungsgesellschaft m.b.H., Allegro Filmproduktionsgesellschaft m.b.H. / Ulrich Seidl Filmproduktion GmbH
R 9/18

Mit Bescheid vom 26.11.2018 hat die Telekom-Control-Kommission beschlossen, ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Art 3 Abs 3 VO (EU) 2015/2120 einzustellen. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit von Zugangssperren zu bestimmten Websites aufgrund von urheberrechtlichen Unterlassungsansprüchen. 

Der Bescheid steht unten zum Download bereit.

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