Feststellung der Telekom-Control GmbH zum Finanzbericht der Telekom Austria
Autor: | TKC |
Datum: | 17. 05. 2000 |
Die Telekom Austria veröffentlicht auf ihrer Homepage unter dem Kapitel “Telekom Austria Finanzbericht 1998” ein Dokument zum Herunterladen (“Informationen zur Kostenrechnung der TELEKOM AUSTRIA”). In diesem Zusammenhang stellt die Telekom-Control GmbH folgendes fest:
In Artikel 7 Absatz 5 der Richtlinie 97/33/EG werden die nationalen Regulierungsbehörden aufgerufen sicherzustellen, dass interessierten Parteien auf Anfrage eine Beschreibung des Kostenrechnungssystems zur Verfügung gestellt wird. Auf Anregung der Telekom-Control GmbH kam die Telekom Austria AG dieser Verpflichtung in der Weise nach, dass sie auf ihrer Homepage ein Dokument, das den Anforderungen entsprechen soll, zum Herunterladen zur Verfügung stellt.
Die Telekom-Control GmbH hatte zu dem nun zur Verfügung stehenden Dokument im Voraus einige Anmerkungen gemacht, die von der Telekom Austria AG jedoch nicht berücksichtigt wurden. Zur Klarstellung sollen daher die folgenden Ausführungen dienen.
Bei Durchsicht des Dokumentes könnte der Eindruck entstehen, das Kostenrechnungsmodell der Telekom Austria AG sei im besten Einvernehmen mit der Telekom-Control GmbH entwickelt worden. Dazu ist festzustellen, dass im Zuge der Gespräche Ende 1998/Anfang 1999 versucht wurde, ein gemeinsames Verständnis für den Aufbau des Kostenrechnungsmodells zu finden. Dies gelang jedoch nicht vollständig. Der Telekom Austria wurden als Abschluss der Gespräche die Forderungen der Regulierungsbehörde an ein Kostenrechnungsmodell übergeben. Das im Laufe des Jahres 1999 entwickelte Modell der Telekom Austria AG trägt aber nicht allen Forderungen Rechnung. Im Zuge von Verfahren wurde die Telekom Austria AG mehrfach auf die aus der Sicht der Regulierungsbehörde wesentlichen Mängel hingewiesen und deren Beseitigung gefordert. Erst in jüngster Zeit scheint die Telekom Austria AG bereit zu sein, die wesentlichen Kritikpunkte auszuräumen.
Ganz entschieden muss darauf hingewiesen werden, dass das Modell keine Berechnung von FL-LRAIC ermöglicht. Das Modell ermöglicht lediglich eine Berechnung von Planvollkosten für das nächste Geschäftsjahr, wobei die Netzstruktur zum Ende des zuletzt mit IST-Daten abgeschlossenen Jahres (in der Regel zwei Jahre davor) die Basis bildet.