Information zu Repeatern
Die Mobilfunkbetreiber haben für ihre jeweiligen Frequenzbereiche exklusive Nutzungsrechte erworben. Aus diesem Grund kann auch nur der Mobilfunkbetreiber eine Basisstation (oder einen Repeater - zB. GSM-Repeater) betreiben, siehe dazu auch den OFB-Infoletter (Stand Juni 2017) des BMVIT.