Kosten von Frequenzen

Hier ist zu unterscheiden, ob die Zuteilung durch die Fernmeldebehörde oder durch die Regulierungsbehörde erfolgt.

Zuteilung durch die Fernmeldebehörde: Im Falle der Zuteilung der Frequenzen durch die Fernmeldebehörden fallen  Zuteilungsgebühren an, deren Höhe mittels Verordnung des BMLRT festgelegt wird.

Werden Frequenzen durch die Regulierungsbehörde zugeteilt, so erfolgt dies im Rahmen eines Auktionsverfahrens. Seitens der Behörde wird in diesem Fall ein Mindestgebot für die zu vergebenden Frequenzen festgelegt. Dieses Mindestgebot ist Ausgangslage für die Auktion, in welcher der tatsächlich zu entrichtende Betrag ermittelt wird.

Laufende Gebühren

 

Neben den Gebühren, die anlässlich der Zuteilung der Frequenzen anfallen, sind vom Frequenzinhaber auch laufende Gebühren zu entrichten (Frequenznutzungsgebühr). Diese Gebühren werden von den Fernmeldebehörden vorgeschrieben (TKGV).