2600 MHz (2010) Ausschreibungsunterlage

Öffentliche Ausschreibung betreffend Frequenzzuteilungen
im Bereich 2,6 GHz

F 4/08

Gemäß § 55 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes 2003 wird veröffentlicht:

 1.                  Ausschreibende Behörde

Telekom-Control-Kommission

Mariahilfer Straße 77-79

A-1060 Wien, Österreich

Fax.-Nr.: +43 (0)1 58058 9191

 2.                  Ausschreibungsgegenstand

 Zur Vergabe gelangen 14 gepaarte Frequenzblöcke im Frequenzbereich 2500-2570/2620-2690 MHz sowie 10 ungepaarte Frequenzblöcke im Frequenzbereich 2570-2620 MHz.

 3.                  Ausschreibungsunterlagen

Interessenten für eine Frequenzzuteilung können die Ausschreibungsunterlagen bei der Telekom-Control-Kommission persönlich, brieflich oder per Fax unter Angabe des Vermerks „Frequenzzuteilung 2,6 GHz“ anfordern. Voraussetzung für die Ausfolgung (Mo-Fr
10-12 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage) ist die Zahlung eines Kostenersatzes in Höhe von 200.- Euro in bar oder mittels eines Bankschecks für das Zurverfügungstellen der Ausschreibungsunterlagen. Bei einer brieflichen Übersendung der Ausschreibungs­unterlagen ist dieser Kostenersatz auf das Konto der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, bei der Bank Austria Creditanstalt AG, Bankleitzahl 12000, Konto Nr. 696 170 109 zu überweisen. Voraussetzung für die Ausfolgung bzw. briefliche Übersendung ist weiters, dass der Interessent Name, Anschrift, sowie Fax- und Telefonnummer angibt.

 4.                  Ausschreibungsfrist

Der Frequenzzuteilungsantrag kann ab heutigem Tag eingebracht werden und muss verschlossen (z.B. Umschlag, Paket) mit dem Vermerk „Frequenzzuteilungsantrag 2,6 GHz“ bis 12. Juli 2010, 12:00 Uhr (Ortszeit) bei der Telekom-Control-Kommission einlangen. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anträge werden nicht berücksichtigt.

 5.                  Hinweis

Die Ausschreibungsbedingungen werden von der Regulierungsbehörde auch auf dieser Webseite veröffentlicht. Diese Veröffentlichung dient ausschließlich der Information. Die rechtsverbindlichen Ausschreibungsbedingungen sind ausschließlich jene, die gegen Erlag des Kostenersatzes gemäß Punkt 3 bei der Regulierungsbehörde zu erwerben sind.

 Es wird folgende Datei zum Download angeboten:

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