FAQ - Konsumentenschutz
Frage: | Ich habe auf meinem Display einen „Anruf in Abwesenheit“ gehabt und diese (ausländische) Rufnummer zurückgerufen. Dabei habe ich eine automatische Antwort gehört, die für mich unverständlich war bzw. mich an eine Warteschleife erinnerte. Kann dieser Anruf Folgen für mich haben? |
Antwort: | Vermutlich handelte es sich bei dem „Anruf in Abwesenheit“ um einen Ping-Anruf. Bei diesen Lockanrufen wird nach einmaligem oder sehr kurzem Läuten die Verbindung gezielt abgebrochen. Die Angerufenen sollen – aus Neugierde oder Höflichkeit – verleitet werden, die angezeigte Rufnummer- zumeist eine ausländische Rufnummer - zurückzurufen. Der Anruf zu einer solchen Nummer ist kostenpflichtig. Die Höhe des Entgelts bei einem Anruf in eine bestimmte Auslandszone ist in Ihrem Telefonvertrag festgelegt. Sehen Sie daher am Besten in Ihrem Vertrag nach bzw. fragen Sie Ihren Betreiber. Wenn Sie allerdings gleich aufgelegt haben, sollte der Gesamtbetrag einige wenige Euro nicht übersteigen. Kontrollieren Sie sorgfältig Ihre nächste Telefonrechnung. Am Sinnvollsten ist es, in Zukunft bei solchen "Ping-Anrufen" gar nicht erst abzuheben und auch nicht zurückzurufen. |