FAQ - Konsumentenschutz
Frage: | Welche Rufnummern dürfen für Kunden-Hotlines verwendet werden? |
Antwort: | Unternehmen dürfen nach § 6b KSchG von Kunden, mit denen sie in einem Vertragsverhältnis stehen, kein Entgelt für die Kontaktaufnahme verlangen. Das betrifft allerdings nur Anfragen von Verbrauchern, die im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertragsverhältnis stehen. Für die Verwendung von bestimmten Rufnummern für Kunden-Hotlines gilt daher aus Sicht der RTR Folgendes:
Die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen, die nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis steht, ist von den Regelungen des § 6b KSchG nicht umfasst. Informationen zu Rufnummernbereichen finden Sie auf der folgenden Seite: |