FAQ - Konsumentenschutz

Habe ich ein Anrecht auf eine öffentliche IP-Adresse?

Viele Betreiber weisen ihren Kundinnen bzw. Kunden nur eine private IP-Adresse zu. Das kann allerdings dazu führen, dass bestimmte Services bzw. Dienste nicht mehr nutzbar sind. Aufgrund von rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union sind Betreiber allerdings dazu verpflichtet – zumindest auf Nachfrage – kostenfrei öffentliche (dynamische) IP-Adressen zuzuweisen. Dabei hat es sich um eine IPv4-Adresse zu handeln. Die Zuweisung einer IPv6-Adresse ist nicht ausreichend. Sie haben allerdings kein Recht auf eine kostenfreie fixe IP-Adresse, die Ihnen dauerhaft zugewiesen ist. Ein Betreiber kann Ihnen beim Aufbau einer neuen Internetverbindung eine neue IP-Adresse zuweisen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang aber auch unsere FAQ „Zwangstrennung – Darf mein Betreiber in regelmäßigen Abständen meine Internetverbindung trennen?“