Bescheid der TKK vom 27.03.2000
Behörde: | TKK |
Datum: | 27. 03. 2000 |
Kategorie: | Netzzugang |
Unterkategorie: | Festnetz-Festnetz |
Partei(en): | Colt Telecom Austria GmbH, Connect Austria Gesellschaft für Telekommunikation GmbH, max.mobil Telekommunikation Service GmbH, NETnet Telekommunikation GmbH, UTA Telekom AG / Telekom Austria AG |
GZ: | Z 30/99 |
Die Telekom-Control-Kommission hat am 27.03.2000 über Antrag der Colt Telecom Austria GmbH, der Connect Austria Gesellschaft für Telekommunikation GmbH, der max.mobil. Telekommunikation Service GmbH, der NETnet Telekommunikation GmbH und der UTA Telekom AG Bescheide über die Zusammenschaltung mit der Telekom Austria AG erlassen.
Bei den Bescheiden handelt es sich Gesamtanordnungen, mit denen die Bedingungen über die wechselseitige Zusammenschaltung einschließlich der verkehrsabhängigen Zusammenschaltungsentgelte neu festgelegt wurden.
Die Sprüche und die rechtliche Begründung der Bescheide Z 30/99-88 (Colt) und Z 30/99-92 (UTA) stehen weiter unten zum Download zur Verfügung. Von der Veröffentlichung der - materiell im wesentlichen übereinstimmenden - Anordnungen betreffend Connect, max.mobil., und NETnet wurde abgesehen.