Veröffentlichung gemäß § 56 Abs. 1 TKG 2003: Gemeinsamer Antrag der WIMAX Telecom GmbH und der B-MAX Breitband GmbH
Gemäß der zitierten Bestimmung erfolgt daher die Veröffentlichung des verfahrenseinleitenden Antrages auf Genehmigung der Überlassung von Frequenzen.