Veröffentlichung gemäß § 56 Abs. 1 TKG 2003: Gemeinsamer Antrag der WIMAX Telecom GmbH und der B-MAX Breitband GmbH

Gemäß der zitierten Bestimmung erfolgt daher die Veröffentlichung des verfahrenseinleitenden Antrages auf Genehmigung der Überlassung von Frequenzen.

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