Gemeinsamer Antrag der 3G Mobile Telecommunications GmbH, der T-Mobile Austria GmbH und der Mobilkom Austria AG & Co KG

Gemäß der zitierten Bestimmung erfolgt daher die Veröffentlichung des verfahrenseinleitenden Antrages auf Genehmigung der Überlassung von Frequenzen (siehe pdf-file).

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