Telekom-Control-Kommission: Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte für das Jahr 2000 Umfassendstes Verfahren seit der Marktöffnung 1998 - Tarife auf Minutenbasis für Peak- und Off-Peak Zeiten - Terminierungsentgelte sinken bis zu 30% - Transit wird im Durchschnitt um 40% günstiger - Tarife für Originierung um rund 40% niedriger - Österreichische Zusammenschaltungsentgelte im europäischen Mittelfeld - Höhere Effizienz bei der Auslastung von POI-LinksPressemitteilung vom 28.03.2000 In ihrer Sitzung am 27. März 2000 hat die Telekom-Control-Kommission einstimmig die neuen Zusammenschaltungsentgelte für das Jahr 2000 festgelegt, die rückwirkend per 1.1.2000 in Kraft treten. Sie haben bis 31.3.2001 Gültigkeit und sind ab 31.12.2000 wieder zu verhandeln. Die neuen Zusammenschaltungsentgelte sind unabhängig vom Verkehrsvolumen, berücksichtigen jedoch erstmals Peak- und Off-Peak Zeiten und sind damit tageszeitabhängig. Die Terminierungsentgelte wurden durchschnittlich um ein Drittel, die Transit- und Originierungsentgelte durchschnittlich um 40% gesenkt. Für gleichartige Leistungen gilt - wie auch bisher - der Grundsatz der Reziprozität, d.h. entsprechende Entgelte sind in identischer Höhe zu zahlen, egal ob ein Telefonat in einem alternativen Netz oder im Netz der TA endet. (siehe Bescheid Z 30/99) Umfassendstes Verfahren seit der Marktöffnung 1998 "Das Verfahren, in das alle bisher getroffenen Zusammenschaltungs-Entscheidungen miteinflossen, ist das komplexeste und umfassendste seit der Marktöffnung im Jahr 1998" resümiert Prof. Dr. Heinrich Otruba in seiner Funktion als Sprecher der Telekom-Control-Kommission über den Abschluss des Verfahrens. "Der Beschluss der Telekom-Control-Kommission trifft die Intention des Gesetzes und ist die konsequente Umsetzung der kostenrechnerischen Analysen. Von der Entscheidung profitieren alle Betreiber, die das Netz der TA in Anspruch nehmen. Für den Endkunden könnten damit die Festnetztarife weiter sinken." (Marktdaten 1999) Neu: Tarife auf Minutenbasis für Peak- und Off-Peak Zeiten Bei der Tarifierung wurde in Peak- und Off-Peak-Zeiten differenziert. Die Peak-Zeiten gelten für Gespräche, die werktags von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geführt werden, Off-Peak Zeiten umfassen die Zeiträume Samstag, Sonn- und Feiertag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowie werktags von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr. Terminierungsentgelte sinken bis zu 30% (alle Werte exkl. Ust) Die Terminierungsentgelte, das sind Kosten für die Zustellung einer Verbindung in ein fremdes Netz, betragen hinkünftig für lokale Terminierung ATS 0,14 (Peak) und ATS 0,07 (Off-Peak). Bisher war der Satz einheitlich und tageszeitunabhängig mit ATS 0,14 festgesetzt. Für regionale Terminierung belaufen sich die Tarife auf ATS 0,21 (Peak) und ATS 0,10 (Off-Peak), bis 31.12.1999 demgegenüber ATS 0,25. Nationale Terminierung kostet nunmehr ATS 0,31 (Peak) und ATS 0,12 (Off-Peak), das Entgelt des Vorjahres lag bei ATS 0,33. Transit wird im Durchschnitt um 40% günstiger (alle Werte exkl. Ust) Die Entgelte für regionalen Transit wurden mit ATS 0,04 (Peak) und 0,02 (Off-Peak) gegenüber dem Vorjahreswert von ATS 0,053 fixiert. Für nationalen Transit sind ATS 0,07 (Peak) und ATS 0,04 (Off-Peak) zu entrichten. Die tageszeitunabhängigen Entgelte des Vorjahres in Höhe von ATS 0,104 lagen um mehr als 40% darüber. Transit ist notwendig, wenn zwei Netze nicht direkt zusammengeschaltet sind (z.B. um Teilnehmern alternativer Netzbetreiber die Kommunikation zu ermöglichen). Das Transit-Netz übernimmt dann die Transitfunktion zwischen diesen zusammengeschalteten Netzen. Tarife für Originierung um rund 40% niedriger (alle Werte exkl. Ust) Für lokale Originierung, das ist die Zustellung einer Verbindung von einem fremden in das eigene Netz, betragen die Tarife lokal ATS 0,14 (Peak) und 0,07 (Off-Peak). Der Vergleichswert des Vorjahres war mit ATS 0,17 angesetzt. Regionale Originierung wird mit ATS 0,21 (Peak) und ATS 0,10 (Off-Peak) verrechnet und liegt deutlich unter dem Vorjahresentgelt von ATS 0,28. Nationale Originierung kostet ATS 0,40 (Peak) und ATS 0,15 (Off-Peak). Im vergangenen Jahr waren für diese Leistung ATS 0,55 zu entrichten. Österreichische Zusammenschaltungsentgelte im europäischen Mittelfeld Die Interconnection-Entscheidung in Österreich entspricht den Empfehlungen der Europäischen Kommission und bewegt sich europaweit im Mittelfeld. Sie liegt bei Größenordnungen, wie sie in den Niederlanden, Spanien oder Italien festgesetzt wurden. "Die neuen Entgelte liegen zwar geringfügig über den neuesten Benchmarks, die die Europäische Kommission am 20. März publiziert hat. Laut Zusammenschaltungsverordnung (ZVO) gibt es aber in Österreich weder die Verpflichtung noch die Berechtigung, Entscheidungen allein aufgrund von Benchmarks zu treffen. Vielmehr wird in Österreich aufgrund kostenrechnerischer Analysen das Niveau der Zusammenschaltungsentgelte festgelegt. Andere mögen mittels Benchmarks schätzen - wir wollen es ganz genau wissen und rechnen nach! Wir haben uns daher in diesem Zusammenhang nicht nur das Kostenrechnungsmodell der Telekom Austria angeschaut, sondern ein eigenes analytisches Kostenrechnungsmodell zur Ermittlung der FL-RAIC entwickelt," ergänzt Otruba. "Nimmt man die durchschnittliche Gesprächsdauer in Österreich in Höhe von 100 Sekunden als Basis für europäische Vergleiche und bildet man ein Ranking vom billigsten bis zum teuersten Land, so hat Österreich einige Plätze aus dem Mittelfeld gutgemacht", kommentiert Otruba die Ergebnisse des Verfahrens. "Dies ist der beste Beweis, dass die Telekom-Control-Kommission aufgrund von fundierten ökono-mischen Prinzipien, nachvollziehbaren Fakten und - nach Anhörung aller Verfahrensparteien und mit größter Sorgfalt - eine den Wettbewerb weiter stimulierende Entscheidung getroffen hat." Höhere Effizienz bei der Auslastung von PoI-Links Um zukünftig Engpässe bei POI-Links (Point of Interconnection Links) wie z.B. eine zu geringe Auslastung, Überbestellung durch Netzbetreiber oder lange Lieferzeiten zu vermeiden, hat die Telekom-Control-Kommission umfassende Regelungen bezüglich Planung, Bereit-stellung und Auslastung dieser knappen Ressourcen angeordnet. Konventialstrafen bei versäumten Lieferfristen oder bei Überbestellung sollen in Hinkunft ein effizientere Allokation dieser Kapazitäten gewährleisten.