KommAustria veröffentlicht Richtlinien für Presseförderung

Pressemitteilung vom 16.03.2004

Seit dem Inkrafttreten des Presseförderungsgesetzes 2004 (PresseFG 2004) am 1. Jänner 2004 obliegt der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) die Vergabe der Presseförderung.

Mit 15. März 2004 hat die KommAustria die Richtlinien für Förderungen gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004 für den Beobachtungszeitraum 2003 veröffentlicht. Zuvor hat die am 12. März 2004 konstituierte Presseförderungskommission eine Empfehlung zu den Richtlinien abgegeben.

Je zwei Mitglieder der Presseförderungskommission wurden vom Bundeskanzler, dem Verband Österreichischer Zeitungen sowie von der Gewerkschaft besetzt. Diese Mitglieder sind: Dr. Clement Achammer, Claus Hörr (beide Bundeskanzler), Dr. Walter Schaffelhofer, Georg Waldstein (beide VÖZ), Gisela Vorrath und Fritz Wendl (beide ÖGB). Zum Vorsitzenden wurde von den Mitgliedern Dr. Otto Oberhammer, der diese Funktion bereits bisher wahrgenommen hat, gewählt.

Die Presseförderung ist mit EUR 13,93 Mio. dotiert und teilt sich in Vertriebsförderung (EUR 4,91 Mio.), Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen (EUR 7,21 Mio.) und Qualitäts- und Zukunftssicherung (EUR 1,81 Mio.) auf.

Die nunmehr erlassenen Richtlinien gelten für den Beobachtungszeitraum 2003. Die Richtlinien werden künftig jährlich zu Beginn des für die Förderung relevanten Beobachtungszeitraumes veröffentlicht.

Die Richtlinien stehen auf der Website der RTR-GmbH in der Rubrik "Förderungen" zum Download bereit.

 

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