Nutzerschutz in Zahlen: Die RTR-Schlichtungsstellen ziehen Bilanz Objektiv, schnell und kostenlos: Die RTR-Schlichtungsstellen vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten in den Bereichen Telekommunikation/Medien sowie Post.Pressemitteilung vom 11.03.2019 Erneut weniger Verfahren im Bereich Telekommunikation und Medien; Millionen von Paketen und Briefen stehen 351 Verfahren mit Postdiensteanbietern gegenüber; Neuer Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstellen 2018 nennt alle Zahlen im Detail.„Wir helfen allen, die Probleme mit ihrem Anbieter haben, die sie nicht selbst lösen können“, bringt es Telekom- und Post-Regulator Johannes Gungl auf den Punkt. Das erklärte Ziel der RTR-Schlichtungsstellen ist es, eine außergerichtliche Lösung zu finden, die alle Beteiligten annehmen können und wollen. In mehr als 75 Prozent aller Fälle kann so auch eine zufriedenstellende, einvernehmliche Lösung gefunden werden. Weiterer Rückgang im Bereich Telekommunikation und Medien Es muss aber nicht bis zu einem Schlichtungsverfahren kommen. „Die RTR bietet in allen Bereichen ein umfangreiches Beratungsservice an“, sagt Gungl. Dieses und der offene Dialog mit der Branche sowie Flatrates und Kombiprodukte führen dazu, dass Schlichtungs-Anträge im Bereich Telekommunikation stetig zurückgehen. In Summe gab es 2018 um 6,76 Prozent weniger Verfahren als im Jahr davor (2017: 1.893; 2018: 1.765). Auch ein neuer Spitzenwert: 80,37 Prozent der Telekom-Schlichtungsfälle wurden 2018 über das Webformular eingebracht. Die drei häufigsten Beschwerdegründe waren Vertragsschwierigkeiten Telekom (720), Entgeltstreitigkeiten Telekom (336) und Entgeltstreitigkeiten für Datenroaming außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (210). Konkret geht es hier etwa um Unklarheiten bei Vertragsauflösungen, mutmaßlich zu hoch verrechnete Entgelte oder hohe Beträge durch Datenroaming in Drittstaaten. Letztere entstehen beispielsweise beim Urlaub in Griechenland, wenn sich im Grenzgebiet das Handy ins Netz der Türkei einbucht, wo die Vorzüge von „Roam Like At Home“ nicht gelten. Zustellprobleme bei Paketen als häufigste Beschwerdegründe Sendungen vs. Schlichtung 2018 Bei der Schlichtungsstelle für Postdienste stiegen die eingebrachten Verfahrensanträge von 277 im Jahr 2017 auf 351 im Jahr 2018 an. Das ist ein Plus von 26,72 Prozent. Davon betrafen 202 Anträge oder 58 Prozent den Bereich Paket. „Das hängt sicherlich auch mit der großen Beliebtheit des Versandhandels zusammen. Allerdings ist die Zahl der Anträge im Vergleich zu den geschätzt mehr als 30 Millionen Inlandspaketen unter zehn Kilogramm allein im 4. Quartal 2018 verschwindend gering“, sagt Gungl. Die genauen Zahlen zum 4. Quartal 2018 stehen noch aus. Die am häufigsten genannten Ursachen im Bereich Paket betrafen Zustellprobleme: Das waren die Hinterlegung, trotz behaupteter Anwesenheit; schlechte Auffindbarkeit von Adressen und Abgabestellen; behauptete nicht erfolgte Verständigung einer Hinterlegung; mögliche Entnahme der Sendung bei Abstellgenehmigungen und schließlich die Zustellung nicht an der vorgesehenen Annahmestelle des Empfängers. Einzelne Fälle bezogen sich auch darauf, dass bei Mitbe- oder nebenan Wohnenden zugestellt wurde, was aber grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Alle Informationen im Detail finden Sie im Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstellen 2018. Über die RTR Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Johannes Gungl) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Weitere Informationen unter www.rtr.at