Entscheidungen zur Publizistikförderung
Im Jahr 2020 wurden bei der KommAustria 77 Ansuchen um Förderung einer periodischen Druckschrift gemäß dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 eingebracht. 72 Ansuchen konnten positiv erledigt werden, fünf Ansuchen wurden mangels Erfüllung der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen abgelehnt. Für diese Förderung standen im Jahr 2020 340.000,- Euro zur Verfügung. Die Förderungsbeträge lagen zwischen 1.360,- und 12.857,80 Euro.
Im Jahr 2019 wurden bei der KommAustria 75 Ansuchen um Förderung einer periodischen Druckschrift gemäß dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 eingebracht. 73 Ansuchen konnten positiv erledigt werden, zwei Ansuchen wurden mangels Erfüllung der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen abgelehnt. Für diese Förderung standen im Jahr 2019 340.000,- Euro zur Verfügung. Die Förderungsbeträge lagen zwischen 1.360,- und 12.684,- Euro.
Im Jahr 2018 wurden bei der KommAustria 80 Ansuchen um Förderung einer periodischen Druckschrift gemäß dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 eingebracht. 74 Ansuchen konnten positiv erledigt werden, sechs Ansuchen wurden mangels Erfüllung der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen abgelehnt. Für diese Förderung standen im Jahr 2018 340.000,- Euro zur Verfügung. Die Förderungsbeträge lagen zwischen 1.360,- und 12.516,- Euro.
Im Jahr 2017 wurden bei der KommAustria 80 Ansuchen um Förderung einer periodischen Druckschrift gemäß dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 eingebracht. 67 Ansuchen konnten positiv erledigt werden, 13 Ansuchen wurden mangels Erfüllung der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen abgelehnt. Für diese Förderung standen im Jahr 2017 340.000,- Euro Verfügung. Die Förderungsbeträge lagen zwischen 1.360,- und 13.398,53 Euro.
Im Jahr 2016 wurden bei der KommAustria 83 Ansuchen um Förderung einer periodischen Druckschrift gemäß dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 eingebracht. 76 Ansuchen konnten positiv erledigt werden, sieben Ansuchen wurden mangels Erfüllung der gesetzlichen Förderungsvoraussetzungen abgelehnt. Für diese Förderung standen im Jahr 2016 340.000,- Euro Verfügung. Die Förderungsbeträge lagen zwischen 1.360,- und 11.860,55 Euro.
Die angeschlossenen Listen geben Aufschluss über die den einzelnen Förderungswerbern zuerkannten Beträge und über die abgelehnten Zeitschriften.
Ergänzend stehen die Daten ab dem Jahr 2014 in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data zur Verfügung. Das gesamte Angebot der RTR-GmbH zur weiteren Verwendung finden Sie im Bereich der Infothek.
Downloads
- Ergebnisse_der_Publizistikförderung_II_im_Jahr_2020_x (PDF, 790.7kB)
- Ergebnisse_der_Publizistikfoerderung_II_im_Jahr_2019 (PDF, 784kB)
- Ergebnisse_der_Publizistikförderung_II_im_Jahr_2018 (PDF, 719.9kB)
- Ergebnisse_der_Publizistikfoerderung_II_im_Jahr_2017 (PDF, 349.4kB)
- Ergebnisse_der_Publizistikförderung_II_im_Jahr_2016 (PDF, 152kB)
- Ergebnisse_der_Publizistikförderung_II_im_Jahr_2015 (PDF, 143.3kB)
- Ergebnisse_der_Publizistikförderung_II_im_Jahr_2014 (PDF, 131kB)
- Ergebnisse_der_Publizistikfoerderung_II_im_Jahr_2013 (PDF, 127.1kB)