Nutzungsbedingungen eRTR-Portal für die Einreichung von Anträgen auf Gewährung von Förderungen
1. Allgemeines
Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Förderungswerber, die das Online-Portal nutzen, um Anträge einbringen zu können. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Absendens der Anträge gültige Fassung der Nutzungsbedingungen. Die Nutzung des Online-Portals ist nur nach Einverständnis des Förderungswerbers mit diesen Nutzungsbedingungen möglich. Hinsichtlich der Presse- und Publizistikförderung wird die RTR-GmbH als Geschäftsapparat der KommAustria gemäß KOG § 17 tätig.
2. Technische Verfügbarkeit
2.1 Die RTR-GmbH stellt das Online-Portal als Infrastruktur zur Eingabe der Daten unverbindlich und jederzeit widerrufbar als Serviceleistung den Förderungswerbern zur Verfügung. Die Förderungswerber haben daher keinen Anspruch auf Nutzung und Funktion der Dienste des Online-Portals generell oder nach einem bestimmten Stand der Technik.
2.2 Die RTR-GmbH kann die Funktionen des Online-Portals zeitweilig beschränken oder unterbrechen, insbesondere wenn dies in Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder die Integrität des Servers oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist.
2.3 Die RTR-GmbH übernimmt keine Verantwortung für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Portals. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets sind Übertragungszeiten und Übertragungsqualität von Daten von der Belastung des Internet abhängig. Zudem ist es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, Software vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Internet auszuschließen. Außerdem kann es infolge von möglichen Überlastungen des Netzwerks, der Software sowie Änderungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an technischen Anlagen der RTR-GmbH oder des Online-Portals zu Störungen bei der Datenübertragung kommen. Auch Störungen im Kommunikationsnetz, Ausfälle der Server, Stromausfälle und sonstige elektronische oder mechanische Fehler können nicht ausgeschlossen werden. In dieser Zeit kann die RTR-GmbH Anforderungen über das Online-Portal nicht empfangen.
2.4 Die Nichtverfügbarkeit von Diensten nach dem Punkt 2.2. begründet keine Haftung der RTR-GmbH gegenüber dem Förderungswerber für daraus entstandene Kosten, Schäden oder sonstige Nachteile.
3. Haftung
3.1 Die RTR-GmbH stellt das Online-Portal den Förderungswerbern nur als Übertragungsweg zur Einbringung von Anträgen in der zuvor beschriebenen Art, Weise und Umfang zur Verfügung. Die RTR-GmbH übernimmt damit keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg der Anträge.
3.2 Die Einbringung der Anträge im Online-Portal erfolgt in der alleinigen Verantwortung des Förderungswerbers, insbesondere sind Eingabe- und Übertragungsfehler sowie eine Säumnis der Frist wegen nicht rechtzeitigem Versendens des Antrages ausschließlich der Sphäre des Förderungswerbers zuzurechnen, und kann daraus gegenüber der RTR-GmbH kein Anspruch abgeleitet werden. Die Haftung der RTR-GmbH für jegliche Schäden, die aus dieser Art der Einbringung des Antrages entstehen, ist daher ausgeschlossen.
3.3 Die RTR-GmbH haftet nur für durch eigenes Handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, mittelbaren Schäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielten Ersparnissen, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Förderungswerber ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die RTR-GmbH außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in keinem Fall für Schäden der Förderungswerber, die aus der unbefugten Kenntniserlangung Dritter oder der missbräuchlichen Verwendung von Daten, oder die aus dem Verlust von Daten, entstehen.
3.4 Eine allfällige Haftung der RTR-GmbH ist jedenfalls betragsmäßig mit dem an den jeweiligen Förderungswerber zugewiesenen Betrag der Fördermittel beschränkt.
4. Schlussbestimmungen
4.1 Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus den Nutzungsbedingungen ergebenden Streitigkeiten wird das für die RTR-GmbH örtliche zuständige Gericht vereinbart.
4.2 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch eine der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende und branchenübliche Bestimmung zu ersetzen. Dasselbe gilt für Lücken in den Nutzungsbedingungen.