Formular zur Antragstellung - Publizistikförderung

Formular für Ansuchen gemäß dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 im Jahr 2020

 

Ansuchen um Zuteilung von Förderungsmitteln können innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres bei der KommAustria eingebracht werden. Die gesetzlich festgelegte Einreichfrist endet am 31. März 2020.

Nachfristen können aufgrund der Gesetzeslage nicht gewährt werden.

Den Link zum Formular für Förderungsansuchen im Jahr 2020 finden Sie am Ende dieser Seite. Das Formular kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Zum Öffnen, Ausfüllen und Ausdrucken ist der Adobe Reader erforderlich. Die aktuelle Version ist kostenlos zum Download erhältlich.

Die Ansuchen können per Post, per Fax (01/58058 - 9191) oder per E-mail (ppf@rtr.at) an die

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Mariahilfer Straße 77-79

1060 Wien

übermittelt werden.

Im Falle einer Einbringung durch Fax oder E-mail ist möglichst rasch zusätzlich das Ansuchen mit Originalunterschrift samt den erforderlichen sonstigen Unterlagen zu übermitteln.

Die Ansuchen können auch persönlich bei der KommAustria abgegeben werden:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr.

Auf Wunsch werden die Förderungsformulare in Papierform zugesandt. Anfragen können per E-mail oder telefonisch an die KommAustria gerichtet werden:

Kontakt: 

Mag.a Brigitte Zauner-Jelemensky
E-mail: brigitte.zauner-jelemensky@rtr.at
Telefon: 01/58058 – 157

Dagmar Rosenberger
E-Mail: dagmar.rosenberger@rtr.at
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 162
 

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