Post-Erhebungs-Verordnung - PEV 2019

Durch die Novelle BGBl. I Nr. 78/2018 wurde die Kompetenz zum Erlass einer Verordnung nach  § 52 des Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen wird, BGBl. I Nr. 123/2009, auf die Regulierungsbehörde übertragen.

Die Datenabfragen dienen im Wesentlichen

  • dem laufenden regulatorischen Monitoring
  • der Erfüllung von Berichts- und Auskunftspflichten, insbesondere der Vollziehung der Verordnung (EU) 2018/644 vom 18. April 2018 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste,
  • der Information des Marktes und
  • der Information von gesetzgebenden Organen und der Verwaltung.

Neu ist zudem, dass nur noch Unternehmen mit einer bestimmten Mindestgröße (durchschnittlich 50 Beschäftigte/Kalenderjahr) zur Datenlieferung verpflichtet sind. Dies soll gewährleisten, dass die Erhebungen ein möglichst vollständiges Bild des Postmarktes ermöglichen, dabei jedoch Klein- und Kleinstunternehmen von unverhältnismäßig großen bürokratischen Aufwänden befreit werden.

Die PEV 2019 tritt mit 01.04.2019 in Kraft.

Die Daten können Sie entweder über das eRTR-Portal hochladen oder per E-Mail an pev@rtr.at schicken. Die Datenübermittlung über das eRTR-Portal erfolgt über eine verschlüsselte SSL-Verbindung. Sollte Ihr Unternehmen sich für die Verwendung des eRTR-Portals entscheiden und noch nicht über den notwendigen Zugang zum e-Government-Portal der RTR-GmbH verfügen, bitten wir Sie, eine Erstanmeldung auf unserer Website durchzuführen (https://www.rtr.at/de/tk/erstanmeldung). Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Benutzerkennung (Login), sodass Sie allfällige Firmenänderungen sowie die Datenerhebung elektronisch vornehmen können. Sollten Sie Fragen zur Erstanmeldung haben oder Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich jederzeit per E-Mail an agg@rtr.at wenden.

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