FAQ - Post
Frage: | Kann ich eine Nachforschung zu einem Brief oder einem Paket veranlassen? |
Antwort: | Bei Briefen: Der Absender kann innerhalb von sechs Monaten bei jeder Post-Geschäftsstelle die Nachforschung nach einer eingeschriebenen Briefsendungen veranlassen. Wichtig: Nur bei eingeschriebenen Briefsendungen kann eine Nachforschung veranlasst werden! Bei Paketen: Der Absender kann unter Vorlage der Aufgabebescheinigung bzw. Bekanntgabe der Sendungsnummer innerhalb von drei Monaten bei jeder Post-Geschäftsstelle die Nachforschung nach einem Paket veranlassen. Wichtig: Der Empfänger kann weder bei Briefen noch bei Paketen eine Nachforschung veranlassen. |