Entscheidungen

Die Regulierungsaufgaben werden nach Maßgabe des Postmarktgesetzes von der Post-Control-Kommission (PCK) bzw. der RTR-GmbH wahrgenommen. Diese Behörden haben hierbei das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden. Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung sind seit 1.1.2011 zu veröffentlichen.