Bescheid der KommAustria vom 04.07.2002
Behörde: | KommAustria |
Datum: | 04. 07. 2002 |
Kategorie: | Zulassungen |
Unterkategorie: | Hörfunk analog |
Partei(en): | Radio Helsinki - Verein Freies Radio Steiermark / weitere Parteien |
GZ: | KOA 1.465/02-23 |
Radio Helsinki - Verein Freies Radio Steiermark wurde die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz 92,6 MHz" für die Dauer von 10 Jahren ab Rechtskraft des Bescheides erteilt.
Das Programm umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm, wonach gemäß dem Antrag ein nichtkommerzielles (werbefreies) Programm verbreitet wird, das in verschiedene Sendeflächen gegliedert ist. Wesentliche Programmteile umfassen Kultur, Gesellschaftspolitik, Zielgruppenradio, Muttersprachenprogramme, Bildung und Musikprogramm, wobei besonderes Augenmerk auf in den Medien unterrepräsentierte Gruppen, Themen, Darstellungsformen und Menschen gelegt wird, wie zum Beispiel in Graz lebende kulturelle Minderheiten, heimische Kunst – und Kulturschaffenden, in anderen Medien marginalisierte Musikformen, soziale Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen.
Der Antrag des Vereins "Präsenz – Initiativverein zur medialen Verbreitung der Kultur der Liebe" wurde im Auswahlverfahren nach § 6 PrR-G abgewiesen. Der von der Party FM NÖ Süd RadiobetriebsgmbH und Ing. Thomas Klock namens der "PARTY FM Graz RadiobetriebsgmbH in Gründung" eingebrachte Antrag wurde mangels Rechtspersönlichkeit der Antragstellerin im Antragszeitpunkt zurückgewiesen. Der Antrag von Gerhard Werner wurde mangels Entsprechung mit den Ausschreibungskriterien zurückgewiesen und der Antrag der Radio Starlet Programm– und Werbegesellschaft wurde wegen Verspätung zurückgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde keine Berufung erhoben, er ist daher rechtskräftig.