Ausschreibung der Übertragungskapazitäten Bad Gleichenberg
100,4 MHz und Gleisdorf 95,9 MHz (KOA 1.193/05-85, 86)
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 196/2004, folgende Übertragungskapazitäten aus:
- B GLEICHENBERG 3 (Stradner Kogel) 100,4 MHz (KOA 1.193/05-085)
- GLEISDORF (Sommerberg) 95,9 MHz (KOA 1.193/05-086)
Anträge auf (einzelne oder gemeinsame) Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk unter Nutzung dieser Übertragungskapazität(en) sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl(en) und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität(en) zu versehen und haben bis spätestens 10. Jänner 2006, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Wien, am 24. Oktober 2005
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
Mag. Michael Ogris
Behördenleiter
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 28.10.2005 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, den Steiermarkausgaben der Neuen Kronenzeitung und der Kleinen Zeitung sowie auf dieser Website bekanntgemacht. Die technischen Anlageblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen sowie das Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)