Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazität Steyr
92,2 MHz (KOA 1.011/06-014)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 169/2004, folgende Übertragungskapazität aus:

Funkstelle STEYR 3 (Steyrer Werke), Frequenz 92,2 MHz (KOA 1.011/06-14)

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 11. April 2006, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.

Wien, am 07. Februar 2006

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Mag. Michael Ogris
Behördenleiter


(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 10.02.2006 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen Oberösterreichische Nachrichten und der Oberösterreich-Ausgabe der Kronen Zeitung sowie auf dieser Website bekanntgemacht. Das technische Anlageblatt mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlage sowie das Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)

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