Ausschreibung der Übertragungskapazität Scheffau 88,9 MHz (KOA 1.530/04-23)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
GZ KOA 1.530/04-23

Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 4 Privatradiogesetz (Übertragungskapazität Scheffau 88,9 MHz)

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl I Nr. 20/2001, in der Fassung BGBl I Nr. 136/2001, folgende Übertragungskapazität aus:

  • Funkstelle SCHEFFAU (Liftstation Oberberg), Frequenz 88,9 MHz


Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 15. Juli 2004, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.

Wien, am 11. Mai 2004

Mag. Michael Ogris
Behördenleiter


(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 14.05.2004 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in der Tiroler Ausgabe der Kronen Zeitung und in der Tiroler Tageszeitung sowie auf dieser Website bekanntgemacht. Das technische Anlageblatt mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen sowie das Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)

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