Ausschreibung der Übertragungskapazitäten Kitzbühel 106,0 MHz und St. Johann in Tirol 87,7 MHz (KOA 1.193/04-53)
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
GZ KOA 1.193/04-53
Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 4 Privatradiogesetz (Versorgungsgebiet Raum Kitzbühel 2)
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz - PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001, in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2001, folgende Übertragungskapazitäten aus:
- KITZBUEHEL 3 (Seidlalm) 106,0 MHz
- S JOHANN TIR (Harschbichl) 87,7 MHz
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität(en) zu versehen und haben bis spätestens 14. April 2004, 13.00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der einzelnen Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Wien, am 9. Februar 2004
Mag. Michael Ogris
Behördenleiter
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 13.2.2004 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in der Tiroler Tageszeitung und der Tirolausgabe der Neuen Kronen Zeitung sowie auf dieser Website bekanntgemacht. Die technischen Anlageblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen sowie das Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)