Ausschreibung der Übertragungskapazität Neunkirchen 98,2 MHz (KOA 1.307/04-4)
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
GZ KOA 1.307/04-4
Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 4 Privatradiogesetz (Übertragungskapazität Neunkirchen 98,2 MHz)
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz - PrR-G), BGBl I Nr. 20/2001, in der Fassung BGBl I Nr. 136/2001, folgende Übertragungskapazität aus:
- Funkstelle NEUNKIRCHEN (EVN Kraftwerk), Frequenz 98,2 MHz
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 17. Mai 2004, 13.00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstr. 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.
Wien, am 5. März 2004
Mag. Michael Ogris
Behördenleiter
(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 12.3.2004 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, im Niederösterreichischen Kurier und in der Niederösterreichischen Kronen Zeitung sowie auf dieser Website bekanntgemacht. Das technische Anlageblatt mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen sowie das Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)