Medienkompetenz und audiovisuelle Mediendienste

Erwägungsgrund 47 der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (Kodifizierte Fassung der Richtlinie 2010/13/EU) bezeichnet „Medienkompetenz“ („Media Literacy“) als die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie das nötige Verständnis für eine wirksame und sichere Nutzung der Medien durch die Verbraucher und Verbaucherinnen. Medienkompetente Menschen seien in der Lage, fundierte Entscheidungen zu treffen, das Wesen von Inhalt und Dienstleistungen zu verstehen und das gesamte Spektrum der durch die neuen Kommunikationstechnologien gebotenen Möglichkeiten zu nutzen. Sie seien in der Lage, sich und ihre Familien besser vor schädlichen oder anstößigen Inhalten zu schützen. Die Richtlinie formuliert daher die Zielsetzung, die Entwicklung der Medienkompetenz in allen Gesellschaftsschichten zu fördern und die dabei erzielten Fortschritte genau zu beobachten.

Bedeutung von Medienkompetenz im Umfeld vom Mediendiensten

Medienkompetenz, also die Fähigkeit zum bewussten Umgang mit neuen Medien, aber genauso mit den traditionellen Medien und damit einhergehend den neuen Technologien, ist besonders für den audiovisuellen Bereich von Bedeutung. Dabei wird der Gedanke der Prävention in den Vordergrund gestellt. Das bedeutet, dass mit dem Aufbau von Medienkompetenz Bildungs- und Wissensvermittlung unternommen wird. So können sich einerseits Nutzer und Nutzerinnen umfassend über die Herausforderungen im Netz informieren, andererseits werden auf diesem Weg Rechtsverstöße hintangehalten.

Diese Befähigung soll beiden Seiten, Anbietern und Anbieterinnen als auch Nutzern und Nutzerinnen – in diesem Fall – audiovisueller Mediendienste vermittelt werden. Den grundlegenden Regulierungsprinzipien im Bereich audiovisueller Inhalte, nämlich der Schutz vor irreführender Werbung, jugendgefährdenden Inhalten und vor Verstößen gegen den Schutz der Menschenwürde (Stichwort „Aufruf zum Hass“), soll als Instrument zur Durchsetzung neben der klassischen Regulierung durch eine staatliche Behörde der kompetente und selbstbestimmte Umgang mit Medien zur Seite gestellt werden. Dies nicht zuletzt deshalb, weil auch in der digitalen Welt der Grundsatz der Meinungsfreiheit erhalten bleiben muss, aber daneben Inhalte – anders als im traditionellen Medienbereich – über weite Strecken keiner umfassenden Regulierung unterliegen. Umso mehr müssen von allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen die beschriebenen, allgemein anerkannten Grundprinzipien beachtet werden – und dazu ihnen natürlich auch bekannt sein.

Der Begriff der Medienkompetenz unterliegt einer starken Ausdifferenzierung. Für die Zwecke des audiovisuellen Medienbereichs steht Medienkompetenz vorrangig – neben Befähigung und Aufklärung im Bereich des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde – für die Befähigung, Werbung und Inhalt sowie echte von unechten Nachrichten unterscheiden zu können.

Diese Themen sollen hier nicht abschließend behandelt werden, sondern auf die Bedeutung des Themas hingewiesen und im Sidebar einige ausgesuchte weiterführende Hinweise gegeben werden.