Ausschreibung der Übertragungskapazität KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 102,3 MHz

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

KOA 1.193/10-068

Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazität (Versorgungsgebiet „Kirchdorf an der Krems“) aus:

  • KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 102,3 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 16. Februar 2012, 13:00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, E-Mail: rtr@rtr.at) einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.

Wien, am 07. Dezember 2011

Kommunikationsbehörde Austria

 

Mag. Michael Ogris

(Vorsitzender)

(Anm: Diese Ausschreibung wurde am am 15.12.2011 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Die technischen Anlagenblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlagen und ein Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)

 

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