Ausschreibung von lokalen oder regionalen terrestrischen Multiplex-Plattformen für digitalen terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ (MUX II) (KOA 4.530/17-001)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 4.530/17-001

Ausschreibung von Zulassungen zur Errichtung und zum Betrieb von lokalen oder regionalen digitalen terrestrischen Multiplex-Plattformen gemäß § 15 Abs. 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 15 Abs. 1 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, nach Maßgabe des Digitalisierungskonzeptes 2015 gemäß § 21 AMD-G der KommAustria vom 28.04.2015, KOA 4.000/15-029,

die Planung, den technischen Aufbau und den Betrieb von Multiplex-Plattformen für lokalen
und regionalen digitalen terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ aus.

Anträge können zur Neuschaffung für lokale und regionale Versorgungsgebiete im gesamten Bundesgebiet eingebracht werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung stehen Frequenzressourcen im Ausmaß von einer bundesweiten Bedeckung zur Verfügung. Nach Maßgabe der Verfügbarkeit von White Spaces können über die Bedeckung hinaus weitere Frequenzressourcen bestehen. Die konkrete Frequenzauswahl erfolgt im Zuge des Zulassungsverfahrens auf Basis der eingelangten Anträge.

Anträge auf Erteilung einer der ausgeschriebenen Zulassungen haben bis spätestens 12. Juni 2017, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria einzulangen.

Auf die MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung DAB+ 2017 vom 16.01.2017, KOA 4.505/17-001, wird hingewiesen.

Weitere Informationen zu dieser Ausschreibung, insbesondere ein Informationsblatt mit Hinweisen zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 20. Jänner 2017

Kommunikationsbehörde Austria

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

(Anm: Folgender Text wurde am 31.01.2017 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, den bundesweiten Tageszeitungen „Die Presse“ und „Der Standard“, sowie auf der Website der Regulierungsbehörde http://www.rtr.at/ veröffentlicht. Ein Merkblatt steht weiter unten zum Download bereit.)

Downloads