Ausschreibung einer bundesweiten terrestrischen Multiplex-Plattform für digitalen terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ (MUX I) (KOA 4.520/17-001)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 4.520/17-001

Ausschreibung einer Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten digitalen terrestrischen Multiplex-Plattform gemäß § 15 Abs. 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 15 Abs. 1 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, nach Maßgabe des Digitalisierungskonzeptes 2015 gemäß § 21 AMD-G der KommAustria vom 28.04.2015, KOA 4.000/15-029,

die Planung, den technischen Aufbau und den Betrieb einer Multiplex-Plattform für bundesweiten digitalen terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ aus.

Im Rahmen dieser Ausschreibung stehen Frequenzressourcen im Ausmaß von einer bundesweiten Bedeckung zur Verfügung. Die konkrete Frequenzauswahl erfolgt im Zuge des Zulassungsverfahrens auf Basis der eingelangten Anträge.

Anträge auf Erteilung der ausgeschriebenen Zulassung haben bis spätestens 12. Juni 2017, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria einzulangen.

Kann ein Antragsteller bis 26.03.2017 (Einlangen bei der KommAustria) nachweisen, dass mit einer Multiplex-Plattform die Nachfrage nicht gedeckt werden kann, behält sich die KommAustria die Ausschreibung einer zweiten bundesweiten Multiplex-Plattform vor.

Auf die MUX-Auswahlgrundsätzeverordnung DAB+ 2017 vom 16.01.2017, KOA 4.505/17-001, wird hingewiesen.

Weitere Informationen zu dieser Ausschreibung, insbesondere ein Informationsblatt mit Hinweisen zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 20. Jänner 2017

Kommunikationsbehörde Austria

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

(Anm: Folgender Text wurde am 31.01.2017 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, den bundesweiten Tageszeitungen „Die Presse“ und „Der Standard“, sowie auf der Website der Regulierungsbehörde http://www.rtr.at/ veröffentlicht. Ein Merkblatt steht weiter unten zum Download bereit.)

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