Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäߧ 63 Abs. 1 und 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) - Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H.

Bekanntmachung
über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 63 Abs. 1 und 2 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G)

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit

Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft m.b.H.: Verfahren zum Entzug der Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenfernsehen gemäß §§ 60, 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 63 AMD-G wegen wiederholter Rechtsverletzung (Nichtanzeige von Eigentumsänderungen gemäß § 4 Abs. 6 AMD-G), KOA 2.300/14-019,

für den 30. Juni 2014, um 14:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77 – 79, 3. Stock statt.

Wien, am 5. Juni 2014

Kommunikationsbehörde Austria
Der Senatsvorsitzende

 

Dr. Florian Philapitsch, LL.M.
Vorsitzender-Stellvertreter