Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 63 Abs.2 Privatfernseh-Gesetz - Mario Schmelzer

KOA 1.900/08-044

Bekanntmachung


über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
gemäß § 63 Abs. 2 Privatfernsehgesetz


Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit


Mario Schmelzer, Verfahren zur Untersagung der Kabelrundfunkveranstaltung gemäß § 63 Abs. 1 Privatfernsehgesetz wegen Verletzung von § 32 Abs. 2 und 4 Privatfernsehgesetz


für den 03. Juli 2008, um 13.00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, A-1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79, 3. Stock, statt.

 

Wien, am 17. Juni 2008
Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

 


Mag. Michael Ogris