Bekanntmachung über die Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 3 Abs. 3 Z 1 Privatradiogesetz (PrR-G)

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat in folgender Angelegenheit

  • Schallwellen Lounge GmbH: Verfahren gemäß § 24 iVm § 3 Abs. 3 Z 1 PrR-G betreffend die vermutete Nichtausübung des regelmäßigen Sendebetriebes im Versorgungsgebiet „Innsbruck und Teile des Inntals“,

für den 17. November 2020, um 11:00 Uhr, eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt. Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79, 3. Stock statt.

Bitte beachten Sie für diese Verhandlung die Bestimmungen der Covid-19-Maßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 197/2020 in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere in Bezug auf die Schutzmaßnahmen und den Mindestabstand von Personen.

 

Wien, am 23. Oktober 2020

Kommunikationsbehörde Austria

Der Senatsvorsitzende

Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)