Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Innsbruck 91,1 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G (KOA 1.545/20-001)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.545/20-001

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazität (Versorgungsgebiet "Innsbruck 91,1 MHz“) aus:

  • INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 91,1 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 15. September 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 23. Juni 2020

Kommunikationsbehörde Austria



Mag. Thomas Petz, LL.M.
(Mitglied)

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