Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Innsbruck 91,1 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G (KOA 1.545/20-001)
KOA 1.545/20-001
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazität (Versorgungsgebiet "Innsbruck 91,1 MHz“) aus:
- INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 91,1 MHz
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 15. September 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 23. Juni 2020
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Thomas Petz, LL.M.
(Mitglied)