Ausschreibung der Übertragungskapazitäten "HAIMING (Haiminger Alm) 103,9 MHz", "IMST 4 (Studio Radio Oberland) 104,7 MHz", "INZING (Rangger Köpfl) 104,3 MHz" und "LANDECK 3 (Krahberg) 107,1 MHz" gemäß § 13 Privatradiogesetz (KOA 1.531/19-003)
KOA 1.531/19-003
Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Privatradiogesetz
Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:
- HAIMING (Haiminger Alm) 103,9 MHz
- IMST 4 (Studio Radio Oberland) 104,7 MHz
- INZING (Rangger Köpfl) 104,3 MHz
- LANDECK 3 (Krahberg) 107,1 MHz
Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.
Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 23. Juli 2019, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.
Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.
Wien, am 15. Mai 2019
Kommunikationsbehörde Austria
Mag. Thomas Petz, LL.M.
(Mitglied)