Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz (KOA 1.530/17-008)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.530/17-008

Beschränkte Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 3
Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten aus:

  • EHRWALD 4 (Wettersteinlift Bergstation) 107,9 MHz
  • REUTTE 3 (Hahnenkamm) 93,9 MHz
  • REUTTE 3 (Hahnenkamm) 96,2 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 7. September 2017, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 26. Juni 2017

Kommunikationsbehörde Austria


Dr. Martina Hohensinn
(Mitglied)

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