Beschränkte Ausschreibung der Übertragungskapazität Haiming (Haiminger Alm) 106,8 MHz (KOA 1.530/09-009)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

KOA 1.530/09-009

Beschränkte Ausschreibung einer Übertragungskapazität gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 Privatradiogesetz

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 169/2004, folgende Übertragungskapazität aus:

  • Funkstelle HAIMING (Haiminger Alm), Frequenz 106,8 MHz

Gemäß § 13 Abs. 3 PrR-G ist diese Ausschreibung auf bestehende Hörfunkveranstalter zur Erweiterung bestehender Versorgungsgebiete beschränkt.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 15. Juli 2009, 13 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria (per Adresse ihrer Geschäftsstelle Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien, Fax: 01/58058-9191, e-mail: rtr@rtr.at) einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt, insbesondere zu den erforderlichen Antragsunterlagen, sind auf der Website www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung (brigitte.hohenecker@rtr.at, Fax: 01/58058-9191, Tel: 01/58058-153) zugesandt.

 

Wien, am 5. Mai 2009

 

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

 

Mag. Michael Ogris

Behördenleiter

 

(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 13.05.2009  im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Kurier Tirol“ und der Tirolausgabe der „Kronenzeitung“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Das technische Anlagenblatt mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlage sowie das Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)

 

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