Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Graz 104,6 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G (KOA 1.472/19-001)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.472/19-001

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazität (Versorgungsgebiet "Graz 104,6 MHz") aus:

  • GRAZ 8 (Eisenberg) 104,6 MHz

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazität zu versehen und haben bis spätestens 21. August 2019, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlage sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 13. Juni 2019

Kommunikationsbehörde Austria


Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

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