Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Raum Köflach" gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 PrR-G (KOA 1.464/19-002)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet "Raum Köflach") aus:

  • KOEFLACH 2 (Gößnitz) 107,3 MHz
  • VOITSBERG 2 (Arnstein) 106,2 MHz

Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 2 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 11. Juli 2019, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 30. April 2019

Kommunikationsbehörde Austria


Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

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