Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Stadt Salzburg (107,5 MHz)" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G (KOA 1.416/20-005)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.416/20-005

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet "Stadt Salzburg (107,5 MHz)“) aus:

  • SALZBURG 5 (Nonntal) 97,3 MHz
  • SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 107,5 MHz

Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 12. November 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 03. September 2020

Kommunikationsbehörde Austria



Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

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