Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Stadt Salzburg und Salzachtal" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G (KOA 1.415/20-001)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.415/20-001

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes, BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet "Stadt Salzburg und Salzachtal“) aus:

  • S JOHANN PONG 2 (Sternlehen) 107,5 MHz
  • SALZBURG (Gaisberg) 106,2 MHz
  • ZELL AM SEE 2 (Bruck Glocknerstraße) 107,1 MHz

Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 27. August 2020, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website https://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 16.06.2020

Kommunikationsbehörde Austria


Dr. Katharina Urbanek
(Mitglied)

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