Ausschreibung der Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Stadt Salzburg 102,5 MHz" gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G (KOA 1.414/15-001)

Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
KOA 1.414/15-001

Ausschreibung von Übertragungskapazitäten gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz – PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, folgende Übertragungskapazitäten (Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“) aus:

  • HOEGL (Anger 1) 102,5 MHz
  • SALZBURG 5 (Nonntal) 99,7 MHz

Gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können diese Übertragungskapazitäten nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G (also nur für die Erweiterung bestehender Versorgungsgebiete oder die Schaffung neuer Versorgungsgebiete) beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem ausgeschriebenen Versorgungsgebiet sind mit einem Vermerk der Geschäftszahl und der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 21.09.2015, 13:00 Uhr, bei der Kommunikationsbehörde Austria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website http://www.rtr.at zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Wien, am 26. Juni 2015

Kommunikationsbehörde Austria



Mag. Michael Ogris
(Vorsitzender)

(Anm: Diese Ausschreibung wurde am 16.07.2015 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, in den weiteren Tageszeitungen „Der Standard“ und „Die Presse“ sowie auf der Website bekanntgemacht. Die technischen Anlagenblätter mit den kennzeichnenden Merkmalen der Funkanlage und ein Merkblatt stehen weiter unten zum Download bereit.)

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